Konservierende Leistungen

 

Unter konservierende Leistungen versteht man  in der Zahnheilkunde per definitionem (laut Definition) prophylaktische (vorbeugende) und therapeutische Maßnahmen, die der Zahnerhaltung dienen.

Naturgemäß kann  jegliches Zahnerhaltungskonzept sich nicht nur auf die Betrachtung der zu erhaltenden Zahnhartsubstanz beschränken, sondern muss unter ständiger Beachtung von Kriterien aus anderen zahnmedizinischen Fachbereichen effektiv umgesetzt werden, sodass letztendlich bei der Entscheidung um die Erhaltungsfähigkeit eines Zahns die Erkenntnisse und Befunde auch aus im folgenden mitgenannten Fachgebieten beitragen:

Präventive (vorbeugende) Zahnheilkunde: hat das Ziel, durch frühzeitige Aufklärung und Motivation des Patienten sowie durch Fluoridierungsmaßnahmen Zahnschäden gar nicht erst entstehen zu lassen;

Restaurative Zahnheilkunde: Maßnahmen zur Versorgung von Zahnhartsubstanzdefekten;

Parodontologie: Behandlung des entzündlich veränderten Zahnbetts, bei dem über eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung) hinaus bereits eine entzündliche Mitbeteiligung des knöchernen Zahnfachs vorliegt;

Endodontie: Behandlungsmaßnahmen am Zahnmark, um eine Extraktion (Entfernung des Zahns) zu verhindern;

Prothetik: Erhalt von Zähnen mit großen Defekten mittels Teilkronen und Kronen; Wiederherstellung der Kaufunktion durch Zahnersatz und damit Vermeiden von Folgeschäden am noch erhaltenen Restzahnbestand;

Kieferorthopädie: durch die Beseitigung von Zahnstellungsanomalien und Kieferdeformitäten ist ein derart behandeltes Gebiss weniger kariesanfällig, da ein regelmäßig ausgeformter Zahnbogen keine plaqueanfälligen Zahnengstände (, die anfälliger für die Bildung von Zahnbelag sind,) aufweist;

Chirurgie: die Wurzelspitzenresektion eines devitalen, endodontisch behandelten (die chirurgische Entfernung der Wurzelspitze eines marktoten, wurzelbehandelten) Zahnes kann diesen noch über einen langen Zeitraum erhalten.

 


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